Umsetzung des EU AI Acts – Information des Rektorats
Künstliche Intelligenz wird in Forschung, Lehre und Verwaltung zunehmend eingesetzt, beispielsweise über HAWKI oder integrierte Assistenzfunktionen. Für einen verantwortungsvollen Umgang sind Kenntnisse über ihre Möglichkeiten, Grenzen und Risiken erforderlich. Viele begegnen der KI auch dort, wo sie sie nicht bewusst nutzen.
Um dieser Entwicklung verantwortungsvoll, kompetent und rechtssicher zu begegnen, hat der europäische Gesetzgeber mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verbindliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit KI geschaffen. Artikel 4 der Verordnung in der geltenden Fassung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sie die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasster Personen unterstützen.
An der HTWK Leipzig wird diese Verpflichtung mittels einer kurzen Basisschulung umgesetzt, die eine Einführung in den EU AI Act und eine grundlegende Sensibilisierung für den Umgang mit KI beinhaltet. Die Teilnahme an dieser Schulung ist für alle Beschäftigten obligatorisch. Die Zeit der Bearbeitung des Kurses gilt als Arbeits- bzw. Dienstzeit. Die Vorgesetzten sind gebeten sicherzustellen, dass hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Die Pflicht zur Teilnahme gilt auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. (Studierende ohne Beschäftigungsverhältnis sind von dieser Anordnung nicht erfasst.)
Für die Umsetzung stehen Ihnen zwei abgestimmte Angebote zur Auswahl:
- Der hochschulinterne Online-Kurs der HTWK Leipzig: KI-Verordnung: Einführung und Sensibilisierung für Hochschulmitarbeitende, Opal, https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/47942729729?3
- Das Schulungsangebot der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum: KI in der sächsischen Verwaltung: Sensibilisierungsschulung gemäß AI Act – interaktives Lernprogramm, E-Learning, 12-91-21110-2601, siehe HSF-Katalog in https://formulare.htwk-leipzig.de/
Wir bitten Sie, einen der beiden Kurse bis spätestens zum 01.12.2026 abzuschließen und den Nachweis in Ihrem Dekanat bzw. bei der Leitung Ihrer Einheit oder Einrichtung digital zu hinterlegen. Sollten Sie längere Zeit abwesend sein, etwa wegen Krankheit oder Elternzeit, schließen Sie die Schulung bitte innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr ab. Bei technischen Problemen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an e-learning(at)htwk-leipzig(dot)de
Vielen Dank für Ihre Beteiligung und die Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.